Rechtsanwalt Butz aus Trier bespricht hier eine Entscheidung zu der Frage, unter welchen Voraussetzung die Zustimmung zur Erhöhung der Miete nach dem Wegfall der Preisbindung einer Wohnung erteilt werden muss.

LG Wiesbaden, Urteil v. 15.03.2013 – 3 S 122/12
IMR 2013, 1134