Rechtsanwalt Butz aus Trier bespricht hier eine Entscheidung zum Thema Mieterhöhung. Dabei liegt das Augenmerk der Entscheidung auf der Fragestellung, wie die Wohnfläche richtig ermittelt wird und ob die zweite Berechnungsverordnung oder die Wohnflächenverordnung zur Anwendung kommt.
LG Hamburg, Urteil v. 14.02.2013 – 307 S 114/12
IMR 2013, 1133