Rechtsanwalt Butz aus Trier bespricht hier eine Entscheidung zum Thema Zwangsvollstreckungsunterwerfung bezüglich einer Räumungs- und Herausgabeverpflichtung in einem gewerblichen Mietvertrag unter besonderer Berücksichtigung der Fragestellung, ob der Vermieter die Zustimmung zur Untervermietung verweigern darf.
LG Berlin, Urteil v. 01.10.2012 – 12 O 507/12
IMR 2013, S. 189