KostRMoG: Keine Aktenversendungspauschale bei räumlich getrennten Justizgebäuden! Publiziert 13/06/2014 | Von Anwalt Die hier von Rechtsanwalt Butz aus Trier besprochene Entscheidung wurde mittlerweile vom Oberlandesgericht in Koblenz bestätigt und ist damit rechtskräftig. LG Trier, Beschluss v. 30.01.2014 – 5 Qs 4/14 IMR 2014, 2345