Rechtsanwalt Butz bespricht hier eine Entscheidung zum Thema Umbau und bauliche Veränderung der Mietwohnung. Es werden Fallstricke aufgezeigt und es wird dargelegt, wann das Beseitigungsverlangen des Vermieters – zumindest im noch nicht beendeten Mietverhältnis – treuwidrig sein kann.

LG Berlin, Urteil vom 20.04.2015 – 18 S 92/14
Entscheidungsbesprechung in der IMR 11/2015 Seite 411