Rechtsanwalt Butz aus Trier bespricht hier eine Entscheidung zum Thema Mieterhöhung nach §§ 558 ff. BGB zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete und die Frage, ob bei einer Küche ohne Fenster bei gleichzeitiger Existenz einer Dunstabzugshaube ein wohnwertminderndes Merkmal im Sinne eines Mietspiegels gegeben ist.

LG Berlin, Beschluss v. 18.01.2013 -63 S 487/12
IMR 2013, 399